Steuerlich gefördert und flexibel
|
Die Pensionskasse erfüllt den Rechtsanspruch Ihrer Arbeitnehmer auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Die Pensionskasse kann sowohl von Ihnen als Arbeitgeber als auch über Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer finanziert werden. Beiträge bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung zzgl. 1.800 Euro Festbetrag können steuerfrei eingezahlt werden. Die Leistungen (Rente oder Kapitalabfindung) werden - mit Freibeträgen - nachgelagert besteuert. |
© Versicherungskammer Bayern - Pensionskasse
