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Übertragung von Pensionszusagen

Der Pensionsfonds eignet sich hervorragend für die Übertragung von Pensionszusagen. Als Arbeitgeber zahlen Sie hierbei einen Einmalbeitrag an den Pensionsfonds für die Anwartschaften, die ein Arbeitnehmer bereits erworben hat. Hinsichtlich der Berechnung des Einmalbeitrags können Sie als Arbeitgeber zwischen einem sicherheits- und einem kapitalmarktorientierten Produkt wählen.

Der Einmalbeitrag kann im Übertragungsjahr von Ihnen bis zur Höhe der aufgelösten Pensionsrückstellung als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Der darüber hinausgehende Betrag wird auf die folgenden zehn Jahre verteilt. Darüber hinaus ist die Zahlung des Einmalbeitrags beim Arbeitnehmer lohnsteuerfrei.

 
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