Übertragung von Pensionszusagen
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Der Pensionsfonds eignet sich hervorragend für die Übertragung von Pensionszusagen. Als Arbeitgeber zahlen Sie hierbei einen Einmalbeitrag an den Pensionsfonds für die Anwartschaften, die ein Arbeitnehmer bereits erworben hat. Hinsichtlich der Berechnung des Einmalbeitrags können Sie als Arbeitgeber zwischen einem sicherheits- und einem kapitalmarktorientierten Produkt wählen. |
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