|
Die Direktversicherung erfüllt den Rechtsanspruch Ihrer Arbeitnehmer auf betriebliche Altersversorgung (bAV) durch Entgeltumwandlung. Als Arbeitgeber schließen Sie diese Versicherung auf das Leben Ihrer Arbeitnehmer ab. Versicherte Personen und bezugsberechtigt sind die jeweiligen Mitarbeiter bzw. im Todesfall deren Hinterbliebene. Dabei können Beiträge bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Rentenversicherung zzgl. 1.800 Euro Festbetrag steuerfrei eingezahlt werden. Die Leistungen (Rente oder Kapitalabfindung) werden - mit Freibeträgen - nachgelagert besteuert. |
