Unisex-Tarife
Geschlechtsunabhängige Tarife für Männer und Frauen. Danach erhalten Frauen bei gleicher Beitragsleistung auch gleich hohe Ablaufleistung im Alter wie Männer.
Unterstützungskasse
Rechtsfähige, eigenständige Versorgungseinrichtung, bei der der Arbeitgeber als Trägerunternehmen Mitglied der Unterstützungskasse wird. Sie gewährt den Arbeitnehmern Versorgungsleistungen ohne Rechtsanspruch. Allerdings hat der Arbeitgeber für die Erfüllung der Leistungen einzustehen (§1 Abs. 1 BetrAVG).
Unverfallbarkeit (§1b Abs. 1 BetrAVG)
Bei arbeitgeberfinanzierter betrieblicher Altersversorgung behält der Arbeitnehmer bei vorzeitigem Ausscheiden seine Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung, wenn er zu diesem Zeitpunkt mindestens das 25. Lebensjahr vollendet und die Versorgungszusage mindestens fünf Jahre bestanden hat (Regelung für Versorgungszusagen ab dem 1. Januar 2009).
Wurde die Versorgungszusage im Zeitraum zwischen 1. Januar 2001 und 1. Januar 2009 erteilt, sind die Ansprüche unverfallbar, wenn der Arbeitnehmer das 30. Lebensjahr vollendet und die Versorgungszusage fünf Jahre bestanden hat (spätestens jedoch am 1. Januar 2014, wenn der Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt das 25. Lebensjahr vollendet hat).
