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Insolvenzsicherung
Sicherung der gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften und Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers. Gewährleistet wird dies durch den Pensionssicherungsverein (PSV aG) oder über die Verpfändung der angesammelten Anwartschaften. PSV-insolvenzfähige Durchführungswege sind die Unterstützungskasse, die Direktzusage und der Pensionssicherungsfonds.
ISIN (International Securities Identification Number)
Zwölfstelliger Code, der mit dem zweistelligen Länderkürzel beginnt. Dabei stehen:
- DE für Deutschland
- GB für Großbritannien
- IE für Irland
- LU für Luxemburg
- US für USA
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