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Zum 1. September 2009 ist das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs in Kraft getreten. In Zukunft soll jeder Versorgungsanspruch, den ein Ehepartner während der Ehezeit erworben hat, im jeweiligen Versorgungssystem zwischen beiden Eheleuten geteilt werden, um eine gerechte Teilhabe an dem in der Ehe erworbenen Vorsorgevermögen sicherzustellen. Das neue Recht gilt für Verfahren, die ab 1. September 2009 eingeleitet werden, sowie für Verfahren, die ab dem 1. September 2009 abgetrennt oder ausgesetzt sind bzw. deren Ruhen angeordnet ist. Detaillierte Informationen haben wir Ihnen übersichtlich in nachfolgendem PDF zusammengestellt. Teilungsordnung 2013 für die Bayern-Versicherung (PDF, ca. 100 KB) Teilungsordnung 2012 für die Bayern-Versicherung (PDF, ca. 33 KB) |
