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Gesundheitsinformation
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Wissenswertes
 
Versicherungspflichtgrenze
 
Jahresarbeitsentgelt
 
Beitragsbemessungsgrenze
 
Systemvergleich
 
Wann können Sie sich privat versichern
 
Wie können Sie Ihre Kinder versichern
 

 

Die Versicherungspflichtgrenze

Die Versicherungspflichtgrenze - oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAG) genannt - ist der Grenzbetrag des Jahresarbeitsentgelts, bis zu dem für Arbeitnehmer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht.

Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die jeweilige JAG überschritten hat, scheiden am 31.12. des betreffenden Kalenderjahres aus der Krankenversicherungspflicht aus, wenn Gehalt bzw. Lohn auch am 1. Januar des folgenden Jahres über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese Arbeitnehmer können zur Privaten Krankenversicherung (PKV) wechseln.

Die Mitgliedschaft in der GKV endet zu diesem 31.12. nur, wenn das Mitglied innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis über die Austrittsmöglichkeit durch die Krankenkasse seinen Austritt erklärt.


Versicherungspflichtgrenzen 2012

Es gelten seit 2003 zwei Versicherungspflichtgrenzen.
Der Monats- bzw. Jahreswert betragen in 2012:

  Monatswert Jahreswert
Für GKV-versicherte Arbeitnehmer  4.237,50 EUR  50.850 EUR 
Für Personen, die am 31.12.2002 als Arbeitnehmer infolge
Überschreitens der Entgeltgrenze privat vollversichert waren  
3.825,00 EUR 45.900 EUR
 
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Die Jahresarbeitsentgeltgrenze

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAG) ist die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung. Arbeitnehmer unterliegen nur dann der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsgentgeltgrenze nicht überschreitet (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 sowie Abs. 6 und 7 SGB V). Bei Überschreitung sind sie versicherungsfrei. Seeleute und Beschäftigte im Bergbau sind unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgelts versicherungspflichtig.

Für die Beurteilung, ob die JAG zum jeweiligen Zeitpunkt überschritten wird, sind die Arbeitsentgelte aus allen vom Versicherten innerhalb der kommenden 12 Monate ausgeübten krankenversicherungspflichtigen Beschäftigungen einzubeziehen. Auf das Jahresarbeitsentgelt wird nur regelmäßig zu zahlendes Arbeitsentgelt angerechnet; obwohl Arbeitsentgelt, werden Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, nicht auf das Jahresarbeitsentgelt angerechnet.

Das individuelle Jahresarbeitsentgelt umfasst die Bezüge, die Arbeitsentgelt i.S. der Sozialversicherung darstellen und mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal jährlich gezahlt werden. 

 
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Beitragsbemessungsgrenze

Durch die so genannte Beitragsbemessungsgrenze ist festgelegt, bis zu welchem Betrag der Einkünfte Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden. Die Beitragsbemessungsgrenzen werden jedes Jahr mit Wirkung vom 1. Januar neu festgelegt.

Die für 2012 gültige Beitragsbemessungsgrenze für GKV-Versicherte liegt bei:

Monatswert Jahreswert
3.825 EUR 45.900 EUR 
 
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Systemvergleich

Sie stehen vor der Entscheidung - "gesetzlich oder privat versichern"?

Dann nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich über die generellen Systemunterschiede!

Noch nie lebten die Menschen in Deutschland länger, war die Gesundheitsversorgung der Bürger besser und wurde mehr für die Gesundheit ausgegeben als heute. Dies bedeutet jedoch eine große Herausforderung für das deutsche Gesundheitswesen. Aufgrund ihrer unterschiedlichen Finanzierungsarten sowie gesetzlicher Rahmenbedingungen sind GKV und PKV unterschiedlich darauf vorbereitet.

Bei einer Entscheidung für das eine oder andere System ist es wichtig, sich zunächst über die Unterschiede beider Systeme zu informieren.
 
Merkmale der gesetzlichen
Krankenkasse - GKV
Merkmale der privaten
Krankenversicherung - PKV
GKV - Finanzierung - Umlageverfahren PKV - Finanzierung - Kapitaldeckungsverfahren
Laufende Ausgaben werden aus laufenden Einnahmen gedeckt. Damit kann für den Einzelnen keine Vorsorge für die steigenden Kosten im Alter getätigt werden. Aufgrund der demographischen Entwicklung müssen so immer weniger Beitragszahler für immer mehr ältere Versicherte aufkommen (Solidarprinzip). Die Beiträge werden so kalkuliert, dass die Versichertengemeinschaft eines jeden Jahrgangs (geschlechtsabhängig) ihren Leistungsbedarf für die gesamte Versicherungsdauer selbst finanziert. Dabei ist auch berücksichtigt, dass die Ausgaben für Gesundheit mit zunehmendem Alter ansteigen.
GKV - Sicherheit im Alter PKV - Sicherheit im Alter

Das System der Umlagefinanzierung sieht keine Vorsorge für das Alter vor, da jeweils die Einnahmen für die laufenden Ausgaben verwandt werden. Damit sorgt die jeweils junge beitragszahlende Generation für die nicht mehr erwerbstätige ältere Generation.
Aufgrund der demographischen Entwicklung ("Überalterung" der Bevölkerung), verbunden mit
der zurückgehenden Anzahl an Erwerbstätigen durch eine hohe Arbeitslosenquote und eine sinkende Geburtenquote, kommt es zu einem immer größer werdenden Ungleichgewicht. Dies führt zu einer Finanzierungsproblematik der GKV.

Durch das System des Kapitaldeckungsverfahrens sorgt jeder für sich persönlich für das Alter vor, denn die Beiträge enthalten zu Beginn der Versicherung einen Sparanteil. Dieser wird in der sog. Alterungsrückstellung verzinslich angesammelt und zur Mitfinanzierung der im Alter höheren Krankheitskosten verwandt.
Darüber hinaus gibt es weitere Maßnahmen für weitgehend stabile Beiträge im Alter. Dazu gehören
der zehn-prozentige Zuschlag auf den Beitrag in der Vollversicherung, der ausschließlich zur Bildung einer zusätzlichen Rückstellung zur Beitragsentlastung im Alter dient.
GKV - Beiträge PKV - Beiträge
Der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung ist abhängig vom Bruttoeinkommen (max. bis zur Beitragsbemessungsgrenze), vom allgemeinen, kassenübergreifenden Beitragssatz und von der Höhe eines kassenindividuellen Zusatzbeitrages. Die Höhe des Beitrags errechnet sich aus dem Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand der versicherten Person bei Vertragsabschluss sowie dem gewählten Tarif.
GKV - Beitragsänderungen PKV - Beitragsänderungen
Aufgrund der steigenden Ausgaben durch den medizinischen Fortschritt sowie der demographischen Entwicklung steht die gesetzliche Krankenversicherung vor einer zunehmenden Finanzierungsproblematik. Die Folge sind – nach inzwischen gesetzlich festgeschriebenem Beitragssatz – steigende kassenindividuelle Zusatzbeiträge, die ausschließlich vom Mitglied, nicht aber von Arbeitgebern und Rentenkassen getragen werden. Es werden risikogerechte Beiträge erhoben. Die altersbedingte höhere Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen wird durch die Alterungsrückstellung berücksichtigt. Die langjährige Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass die Kosten im Gesundheitswesen steigen, weil z.B. der medizinische Fortschritt und die damit einhergehenden neuen Therapie- und Behandlungsverfahren sich fortlaufend weiterentwickeln.
Hinzu kommt, dass wir alle älter werden. Damit das Gleichgewicht zwischen Leistungsausgaben und Beitragseinnahmen wieder hergestellt wird, müssen die Beiträge nachkalkuliert werden.
GKV - Versicherungsleistungen PKV - Versicherungsleistungen
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen werden vom Gesetzgeber festgelegt. Der Gesetzgeber hat jederzeit die Möglichkeit, auf Leistungen Einfluss zu nehmen. Eine Leistungsminderung stellt indirekt auch eine Beitragserhöhung dar. Die Leistungen werden beim Abschluss durch die Wahl der Tarife vereinbart. Sie können weder vom Gesetzgeber noch vom privaten Krankenversicherer geändert werden. Der Versicherungsnehmer hat somit über die gesamte Vertragslaufzeit Anspruch auf den vereinbarten Leistungsumfang.
Merkmale der gesetzlichen Krankenkasse - GKV Merkmale der privaten Krankenversicherung - PKV
  Beachte: Leistungen tarifabhängig unterschiedlich
Arztwahl Arztwahl
Behandlung nur bei "Vertragsärzten" Freie Arztwahl
Heilpraktiker Heilpraktiker
Keine Leistungen für Heilpraktiker
  • Sämtliche anerkannte Naturheilverfahren
  • Behandlung durch Ärzte
  • Behandlung durch Heilpraktiker je nach vereinbartem Tarif
Zahnmedizinische Versorgung Zahnmedizinische Versorgung
  • Befundorientierter Festzuschuss für Zahnersatz
  • Nur preisgünstigste plastische Zahnfüllung
Zahnersatz – bis zu 80 Prozent
Sehhilfen Sehhilfen
Grundsätzlich keine Kostenübernahme für Brillengläser, Brillenfassungen und Kontaktlinsen Leistungen für Brillengläser, Brillenfassung und Kontaktlinsen
Krankengeld Krankengeld
Maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für ein und dieselbe Krankheit (Aussteuerung) Krankentagegeld ohne zeitliche Begrenzung (keine Aussteuerung)
Stationäre Krankenhausbehandlung Stationäre Krankenhausbehandlung
  • Behandlung nur in einem der beiden nächstgelegenen, geeigneten Krankenhäuser
  • Behandlung durch diensthabenden Arzt
  • Unterbringung im Mehrbettzimmer
  • Zuzahlung zehn Euro pro Tag für maximal 28 Tage im Kalenderjahr (max. 280 Euro)
  • Freie Wahl des Krankenhauses
  • Privatärztliche Behandlung
  • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
  • Keine Zuzahlungen
Auslandsreisen Auslandsreisen
  • Leistungen nur in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen für die Krankenversicherung
  • Leistungen nur im Rahmen der medizinischen Versorgung des Gast- oder Urlaubslandes im Rahmen der sogenannten "Leistungsaushilfe"
  • Keine Leistung für einen medizinisch notwendigen Krankenrücktransport
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Behandlung als "Privatpatient"
  • Krankenrücktransport
 
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Wann können Sie sich privat versichern?

Sie können sich in der PKV versichern, wenn Sie nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen.

Welche erwerbstätigen Personen unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der GKV?

  • Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt im letzten Jahr und am 1. Januar des laufenden Jahres die jeweilige Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAG) überschritten hat, sind als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse dort freiwillig weiterversichert. Abgesehen von möglichen Bindefristen durch GKV-Wahltarife können sie ihre freiwillige Mitgliedschaft jederzeit kündigen, um in die PKV zu wechseln. Die Mitgliedschaft endet dann mit Ablauf des übernächsten Kalendermonats nach Eingang der Kündigung bei der Kasse. 
  • Arbeitnehmer, deren anrechenbare Bezüge im laufenden Jahr die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten haben und sie auch am 1. Januar des Folgejahres überschreiten, scheiden am 31.12. des laufenden Jahres aus der Versicherungspflicht in der GKV aus. Nach Zugang der obligaten Mitteilung ihrer Krankenkasse zum Ausscheiden aus der Versicherungspflicht können sie innerhalb von 14 Tagen ihren Austritt zum 31.12. erklären, gegebenenfalls auch rückwirkend. Als Beginntermin für die private Vollversicherung wählt man den 1. Januar des Folgejahres.
  • Selbständige, sofern sie nicht als Landwirte oder - mit Einschränkungen - als Künstler oder Publizisten tätig sind.
  • Personen mit Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen – unabhängig von der Höhe ihrer Besoldung.
  • Geringfügig Beschäftigte mit einem Einkommen bis 400 Euro.

Versicherungspflichtgrenzen 2012

Es gelten seit 2003 zwei Versicherungspflichtgrenzen. Der Monats- bzw. Jahreswert beträgt in 2011:

  Monatswert Jahreswert
Für GKV-versicherte Arbeitnehmer  4.237,50 EUR  50.850 EUR 
Für Personen, die am 31.12.2002 als Arbeitnehmer infolge 
Überschreitens der Entgeltgrenze privat vollversichert waren   
3.825,00 EUR 45.900 EUR
 
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Wie können Sie Ihre Kinder versichern?

Wenn innerhalb einer Familie ein Elternteil privat, der andere gesetzlich krankenversichert ist, dann stellt sich die Frage, wo die Kinder zu versichern sind. Unter Umständen besteht für die Kinder ein beitragsfreier gesetzlicher Krankenversicherungsschutz (Familienversicherung). (Für die private Krankenversicherung spricht der höhere Leistungsumfang zu relativ niedrigen Beiträgen für Kinder).

Wo sind Ihre Kinder versichert? - Unser "Drei-Fragen-Check"
 

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Anspruchsvoraussetzungen zur Familienversicherung in der GKV

Anspruchsberechtigt sind:

  • Kinder bis zum 18. Lebensjahr (eheliche, nicht-eheliche, adoptierte)
  • Kinder bis zum 23. Lebensjahr - keine Berufsausbildung mangels Arbeitsplatz, keine Erwerbstätigkeit
  • Kinder bis zum 25. Lebensjahr - Schule oder Studium
  • Kinder bis zum 25. Lebensjahr - zzgl. Verzögerung der Ausbildung durch Grundwehr- oder Zivildienst
  • Mit körperlicher oder geistiger Behinderung, ohne Altersbegrenzung

Voraussetzung jeweils:

  • Kein eigener gesetzlicher Anspruch auf Leistungen der GKV (Ausnahme: Familienversicherung geht der KV- und PV-Versicherungspflicht als Student oder Praktikant vor)
  • Kein eigenes Einkommen (auch nicht aus Vermietung, Verpachtung, Renten etc.) oberhalb der Familienversicherungsgrenze



Familienversicherungsgrenze 2012

Maximale Gesamteinkünfte für Familienversicherte in der GKV:

  Monatswert
Mit Beschäftigung im "Mini-Job" 400 EUR
Ohne Beschäftigung im "Mini-Job" 375 EUR 


Versicherungspflichtgrenzen 2012

Es gelten seit 2003 zwei Versicherungspflichtgrenzen. Der Monats- bzw. Jahreswert beträgt in 2012:

  Monatswert Jahreswert
Allgemeine Versicherungspflichtgrenze 4.237,50 EUR  50.850 EUR
Für Personen, die am 31.12.2002 als Arbeitnehmer infolge
Überschreitens der Entgeltgrenze privat vollversichert waren
3.825,00 EUR    45.900 EUR
 
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