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Was können Sie absetzen?
 
Um wieviel werden Sie entlastet?
 
Aktuelle Entlastungstabelle
 
Wie können Sie das Ersparte optimal nutzen?


Was können Sie absetzen?
  • Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (im Rahmen der Finanzierung einer Basisabsicherung, ohne Sonderleistungen)
  • Beiträge zur privaten Krankenversicherung (im Rahmen der Finanzierung einer Basisabsicherung, ohne Sonderleistungen)
  • Beiträge zur privaten und gesetzlichen Pflegepflichtversicherung

Kosten für Leistungen, die auch von den gesetzlichen Krankenversicherern nicht erbracht werden, wie etwa die Chefarztbehandlung oder das Einbettzimmer im Krankenhaus, können auch in Zukunft nicht abgesetzt werden. Wenn Sie Fragen zum Leistungskatalog in Ihrem konkreten Fall haben, wenden Sie sich bitte an unseren Betreuer vor Ort .

 
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Um wieviel werden Sie entlastet?
Wichtig ist, dass Sie stets Ihre tatsächlichen Aufwendungen der Berechnung zugrundelegen. Wenn Sie beispielsweise als gesetzlich Versicherter mehr Krankenversicherung zahlen müssen (als vorab in die Lohnsteuerkarte eingetragen), weil Ihre Krankenkasse im Rahmen des Gesundheitsfonds einen Zusatzbeitrag einfordert, ist dieser natürlich laut BEG abzugsfähig. Ein finanzieller Rückfluss jedoch, beispielsweise durch eine Beitragsrückerstattung Ihres Krankenversicherers, mindert Ihren Anspruch im Sinne des Bürgerentlastungsgesetzes.

Lesen Sie dazu auch unsere Ausführungen „Was ist zu beachten?“ .

Für privat versicherte Versicherungsnehmer gelten gesonderte Bestimmungen. Als Maßstab für die Abzugsfähigkeit von Beiträgen dient der Leistungskatalog des 2009 eingeführten Basis-Tarifs der Privaten Krankenversicherer. Auch hier wird immer der tatsächlich gezahlte Beitrag zugrundegelegt. Die Kosten, die Sie letztendlich ansetzen können, errechnen sich nach einem spezifischen Punkteschlüssel, mit dessen Hilfe brancheneinheitlich der betreffende Betrag ermittelt wird. Wir helfen Ihnen gerne weiter, wenn Sie Fragen haben. Wenden Sie sich doch vertrauensvoll an einen unserer Betreuer vor Ort .
 
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Monatliche Entlastungstabelle nach BEG
Entlastungstabelle_BEG

Berechnungsgrundlagen des Steuerentlastungsrechners:
Sozialversicherungswerte:
für 2009: 01 – 06.2009 15,5%, 07 – 12.2009 14,9%
(abweichend davon wird der Jahresdurchschnitt von 15,2% angesetzt)
für  2010 (vorläufige Sozialversicherungswerte für 2010, Stand 9.9.2009)
 
Steuerwerte:
für 2009 (Werbungskosten und Einkommensteuertarif Stand 2009)
für 2010 (Werbungskosten und Einkommensteuertarif Stand 2010)
Die Berechnung der einzelnen steuerlichen Entlastungen (AltEinkG, BürgerEntlG und Konjunkturpaket II) erfolgt auf Basis des persönlichen Grenzsteuersatzes 2010; die geplante Kindergeld-/Kinderfreibetragserhöhung für 2010 ist noch unberücksichtigt.

Hinweis: Die aufgestellten Berechnungen sind unverbindliche Modellrechnungen. Abhängig von Ihrer individuellen steuerlichen Veranlagung können diese Berechnungen für Ihre Vorsorge auch anders aussehen.
 
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Wie können Sie das Ersparte optimal nutzen?
Investieren Sie die Beträge, die durch das Bürgerentlastungsgesetz an Sie zurückfließen, sinnvoll. Wir raten Ihnen, langfristige und zukunftsorientierte Investitionen ins Auge zu fassen. Unsere vielfältigen Produkte zur Alters- und Pflegevorsorge bieten sich hier hervorragend an. Möglicherweise kommen aber auch eine verbesserte Absicherung im Krankenfall oder ein Berufsunfähigkeitstarif in Frage. Im Folgenden haben wir Ihnen erste Vorschläge zusammengestellt. Details besprechen Sie jederzeit mit Ihrem Betreuer vor Ort .


Altersvorsorge (Beispiele):

RiesterRente:
Die optimale Lösung für Angestellte: Sie profitieren von reichlich Vorteilen wie flexibler Ein- und Auszahlung sowie Steuerersparnis. Zudem erhalten Sie jährlich eine satte Prämie vom Staat.
Jetzt informieren und RiesterRente abschließen

BasisRente:
Die Rundum-Absicherung für alle: Mit der BasisRente können auch Selbständige und Freiberufler in eine sichere Zukunft blicken. Bei uns können Sie sogar den Ehepartner mitversichern. 
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PrivatRente:
Sie wollen für die Zukunft vorsorgen und gleichzeitig flexibel bleiben? Dann ist die PrivatRente genau das Richtige. Sie können die Beiträge einmalig oder laufend zahlen, in der Abrufphase zwischen Einmalzahlung oder monatlicher Rente wählen. Zudem profitieren Sie von Steuervorteilen während der Auszahlphase.
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Pflegevorsorge (Beispiel):

PflegePREMIUM :
Die gesetzlichen Leistungen bei Pflege decken heute nur noch eine schmale Grundversorgung ab. Im konkreten Pflegefall entstehen jedoch hohe Kosten für Sie und Ihre Angehörigen. Setzen Sie daher auf finanzielle Sicherheit, die Ihnen ein ergänzendes, privates Pflegetagegeld bietet.

Mit unserem Angebot PflegePREMIUM schützen Sie im Pflegefall Ihr eigenes Vermögen und das Ihrer Angehörigen. Wir bieten umfassende Versorgung in allen drei Pflegestufen. Die Absicherungshöhe ist frei wählbar, die Versicherungsleistung steht Ihnen dabei zur freien Verfügung. Zudem bieten wir eine finanzielle Starthilfe mittels einer Einmalzahlung, wenn es beispielsweise notwendig wird, Räumlichkeiten umzubauen.
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Helmut Suttner
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Fax (08741) 962830
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