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Verstöße
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Compliance
 

Jeder Mitarbeiter wird gebeten, sich in Zweifelsfragen oder bei Kenntnis von Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften oder diese Richtlinie an seinen Vorgesetzten oder an den Beauftragten für Compliance direkt zu wenden.

Wer eine Mitteilung zu Compliance-Verstößen macht, muss keine Nachteile befürchten, auch wenn sich die Mitteilung als unbegründet herausstellt, es sei denn, es wurde vorsätzlich oder leichtfertig gehandelt. Jegliche Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen dieser Richtlinie kann zu rechtlichen Maßnahmen führen (z. B. bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Schadenersatz).

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© Versicherungskammer Bayern - Verstöße
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