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Allgemeine Grundsätze
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Compliance
 
Befolgung von Vorschriften
 
Diskriminierung
 
Umgang mit Geschäftspartnern
 
Umgang mit Unternehmensvermögen
 
Vertraulichkeit und Sicherheit der Daten
 
Interessenkonflikte
 
Arbeits-/Mitarbeiterschutz
 
Gesellschaftliche Verantwortung
 
Geldwäsche, Terrorismus und sonstige illegale Handlungen
 
Insiderhandel und Insiderempfehlung
 

 

Compliance Richtlinie (Download PDF-Datei, ca. 30 KB)

Die Beachtung aller externer und interner Regeln ist Grundlage verantwortlichen Handelns und integraler Bestandteil unseres Geschäfts.

In unserer Compliance-Richtlinie präzisieren wir unsere Vorstellungen von rechtlich korrektem und an ethischen Grundsätzen orientiertem Verhalten im Unternehmen.

Die Richtlinie gilt für alle Mitarbeiterebenen des Konzerns. Sie enthält verbindliche Regeln insbesondere für den Umgang mit Interessenkonflikten und ist damit zugleich Ausdruck unseres Verständnisses von Wertemanagement.

 
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Befolgung von Vorschriften

Wir beachten alle einschlägigen gesetzlichen und sonstigen Vorschriften, die internen Vereinbarungen, Arbeitsanweisungen und Richtlinien. Den Führungskräften obliegt es, die sich ständig weiterentwickelnde Rechtslage zu beobachten und, wenn sich hieraus eine Änderung für das Unternehmen ergibt, die entsprechenden Maßnahmen einzuleiten sowie die Umsetzung zu überwachen. Ergeben sich im konkreten Einzelfall Fragen, steht der Beauftragte für Compliance beratend zur Verfügung.

 
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Diskriminierung

In unserem Unternehmen wird keine Form der Diskriminierung oder Belästigung geduldet, sei es aufgrund von Alter, Behinderung, Herkunft, Rasse, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion, politischer Haltung oder gewerkschaftlicher Betätigung.

 
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Umgang mit Geschäftspartnern

Eine Vorteilsnahme oder Vorteilsgewährung von unseren oder für unsere Geschäftspartner wird nicht geduldet, wenn diese über ein sozialadäquates Maß hinausgeht und geeignet ist, die Objektivität im Geschäftsverhältnis zu beeinträchtigen. Einzelheiten hierzu sind unter den Punkten "Annahme von persönlichen Vorteilen" und "Gewährung von persönlichen Vorteilen" dieser Richtlinie beschrieben.

 
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Umgang mit Unternehmensvermögen

Das Eigentum und die Betriebseinrichtungen, die Geschäftsunterlagen und die Arbeitsmittel sowie sonstiges materielles und intellektuelles Eigentum der VKB werden verantwortungsbewusst und ausschließlich zu betrieblichen Zwecken eingesetzt. Wir beachten auch bei der Nutzung von Unternehmenseigentum die einschlägigen gesetzlichen und sonstigen Vorschriften sowie die internen Vereinbarungen, Arbeitsanweisungen und Richtlinien.

Zum Schutz des Unternehmensvermögens wird das interne Kontrollsystem (IKS) weiter ausgebaut. Damit wird die Einhaltung gesetzlicher und sonstiger sowie interner Vorschriften sichergestellt, Fehler/Manipulationen erkannt und Korrekturen ermöglicht. Der Aufbau, die Aktualisierung und die Verfolgung des IKS sind Führungsaufgaben.

 
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Vertraulichkeit und Sicherheit der Daten

Der Schutz kundenbezogener Daten und die strikte Einhaltung der maßgeblichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zählen zu den wesentlichen Grundlagen für das Vertrauen unserer Kunden. Vertrauliche Informationen und Geschäftsunterlagen werden vor dem Einblick nicht berechtigter Dritter und nicht beteiligter Kollegen geschützt. Wir treffen alle notwendigen Vorkehrungen, um die uns überlassenen personenbezogenen Daten vor unberechtigten Zugriffen und vor vorsätzlichen oder versehentlichen Veränderungen zu schützen sowie die Verfügbarkeit und die Integrität zu gewährleisten. Hierbei beachten wir alle einschlägigen gesetzlichen und sonstigen Vorgaben sowie die unternehmensinternen Regelungen.

Kenntnisse über betriebsinterne Vorhaben oder Vorgänge dürfen von den Mitarbeitern ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden. Dritte in diesem Sinne sind auch Familienangehörige oder Mitarbeiter, die von dem betreffenden Vorhaben oder Vorgang keine dienstliche Kenntnis haben müssen.

 
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Interessenkonflikte

Nebentätigkeiten oder berufliche Beratertätigkeiten dürfen die Interessen unseres Unternehmens nicht beeinträchtigen. Sie dürfen deshalb nur dann aufgenommen werden, wenn sie im Einklang mit arbeitsvertraglichen Bestimmungen stehen.

 
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Arbeits-/Mitarbeiterschutz

Die Einhaltung aller Gesetze zum Schutz der Gesundheit unserer Mitarbeiter ist für unser Unternehmen ein elementarer Grundsatz, der sich gleichermaßen aus juristischen und ethischen Prinzipien ergibt. Wir garantieren ein Arbeitsumfeld entsprechend den geltenden Vorschriften zu Sicherheit und Gesundheit durch die Überwachung, das Management und die Verhütung der mit der Ausübung der Berufstätigkeit verbundenen Risiken. Mitarbeiter dürfen nur zu Tätigkeiten im Rahmen ihrer gegenüber dem Unternehmen bestehenden Verpflichtungen herangezogen werden. Dies schließt Arbeitsaufträge für private Belange aus.

 
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Gesellschaftliche Verantwortung

Wir sind uns unserer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und werden diese, wie auch schon in der Vergangenheit, unter Beachtung der Unternehmensinteressen wahrnehmen. Wir unterstützen dabei grundsätzlich nur Institutionen, die eine gemeinnützige Verwendung der Zuwendungen im Sinne des Steuerrechts sicherstellen. Hierzu gehören schwerpunktmäßig Organisationen, die Hilfe für in Not Geratene leisten, der Erhaltung der Gesundheit und dem Schutz der Umwelt dienen. Über die Vergabe von sonstigen Spenden und anderen Zuwendungen entscheidet der Vorstand.

 
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Geldwäsche, Terrorismus und sonstige illegale Handlungen

Wir beachten die Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche, der Korruption und der Finanzierung des Terrorismus. Hierzu werden ausnahmslos alle einschlägigen in- und externen Vorgaben befolgt und im IKS berücksichtigt. Alle Mitarbeiter unterstützen dieses Ziel. Weder lassen sie sich in illegale Handlungen verwickeln, noch tolerieren sie solche oder setzen sich über die dazu geltenden gesetzlichen und internen Vorgaben hinweg.

 
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Insiderhandel und Insiderempfehlung

Der Handel von börsennotierten Wertpapieren unterliegt strengen gesetzlichen Bestimmungen, welche die Weitergabe von Insiderinformationen oder das Verwenden solcher Informationen für Transaktionen verbieten.

Mitarbeiter haben beim privaten Handel mit Wertpapieren darauf zu achten, dass keine Insiderinformationen zugrunde gelegt werden. Auch die unbefugte bloße Weitergabe von Insiderinformationen an einen Dritten, der kein Insider ist, ist strafbar. Bereits der grob unachtsame Umgang mit vertraulichen Dokumenten, der unberechtigten Personen Insiderinformationen zugänglich macht, kann mit Geldbuße geahndet werden.

 
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