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Haftung & Recht
 

Hier finden Sie eine Übersicht über die für Sie wichtigen Versicherungen zur Absicherung Ihrer Haftungsrisiken.

Übersicht über die Möglichkeiten zur Absicherung Ihrer Haftungsrisiken:
Absicherung Beschreibung
der Absicherungsform
und deren Besonderheiten
unternehmerische Risiken Muss nach Bedarf
Betriebs- haftpflicht Absicherung von Schäden, die Dritte durch den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb erleiden. Die Privathaftpflicht ist mitversichert. Die Absicherungsform schützt vor finanziellen Belastungen für den Fall, dass der Betriebsinhaber von Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird. x  
Produkt- haftpflicht Absicherung von Schäden, die durch die vom Landwirt hergestellten und gelieferten Erzeugnisse (z.B. Getreide, Milch, Fleisch) entstehen. (Einschluss in die BHV) Schäden durch Lieferung fehlerhafter Produkte (z.B. hemmstoffbelasteter Milch, salmonellen- verseuchte Eier, belastetes Getreide).   x
Gewahrsam- schaden Absicherung von Schäden, die an zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzten fremden Geräten entstehen. (Einschluss in die BHV) Absicherung von Schäden, die an geliehenen Maschinen auf Grund von Unachtsamkeit entstanden sind.   x
Tierhalter- haftpflicht Absicherung von Schäden, die durch die vom Landwirt gehaltenen Tiere entstehen. (Einschluss in die BHV) Schäden, die durch die gehaltenen Tiere entstehen, z.B. ausgebrochene Tiere verursachen einen Verkehrsunfall oder beschädigen die aufstehenden Kulturen der Nachbarn. x  
Bauherren- haftpflicht Mitversichert ohne Bausummenbegrenzung in der BHV. Schäden, die Dritte an der Baustelle, z.B. durch unzureichende Absicherungen erleiden.   x
Haus- und Grundbesitzer- haftpflicht Absicherung der Verkehrsversicherungspflichten des Haus- und Grundstückseigentümers. Durch unzureichende Sicherung des Betriebsgrundstücks erleidet ein Dritter einen Schaden, z.B. ein Kind fällt in den Güllekanal, der zum Abpumpen der Gülle geöffnet wurde. x  
Umwelt- haftpflicht Absicherung von Umweltschäden Dritter, die durch die Lagerung von umweltgefährdenden Stoffen oder durch das Betreiben von genehmigungspflichtigen Anlagen entstehen. Beitragsfreie Mitversicherung im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung bis zu bestimmten Mengenschwellen. Durch das Auftreten von umweltgefährdenden Stoffen, entstehen Schäden an fremden Grundstücken. x  
Kfz-Haftpflicht PKW, Schlepper, Anhänger über 25 km/h Schäden Dritter durch Gebrauch des Fahrzeugs x  

Für die detaillierte Analyse Ihres individuellen Bedarfs sind wir gerne persönlich für Sie da:

weiter zum Betreuer 

 
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