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Arbeitskraft & Finanzen
 

Hier finden Sie eine Übersicht über die für Sie wichtigen Versicherungen zur Absicherung Ihrer Arbeitskraft und zur Absicherung Ihrer Finanzen.

Übersicht der Möglichkeiten zur Absicherung Ihrer Arbeitskraft und Ihrer Finanzen:

Absicherung Beschreibung der Absicherungsform
und deren Besonderheiten
unternehmerische Risiken Muss nach Bedarf
Kranken Zusatzkrankenversicherung mit Sonderkonditionen Leistungen der LKK bewegen sich im Rahmen normaler Kassenleistungen, somit keine ausreichende Deckung der finanziellen Risiken bei Krankheit des Landwirts und dessen Familie/Mitarbeiter x  
Unfall Einzel- oder Gruppenunfall- versicherung: Leistungen bei Invalidität und Tod; Krankenhaustagegeld (Einschluss möglich) sofern es sich um unfallbedingte Folgen handelt. Es gibt Sonderkonditionen für Mitglieder des WLV. Ausfall der Arbeitskraft: durch Unfälle, die zu bleibenden Körperschäden führen (= Invalidität) oder eine zeitlich begrenzte Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben (z.B. Krankenhausaufenthalt); BG zahlt nur Leistungen bei Berufsunfall, ohne Zusatzversicherung geringe Leistungen. x  
Kfz- Insassen- unfall Pauschalversicherung für Fahrer und Mitfahrer in den versicherten Kraftfahrzeugen. Finanzielle Sicherheit des Landwirts nebst Mitarbeitern bei Tod/Invalidität während der Nutzung der Kraftfahrzeuge   x
Berufs- unfähigkeit Zusatzversicherung im Rahmen einer Lebens- oder Rentenversicherung, für (Agrar-) Studenten: Berufsgruppe B, für Landwirte: Berufsgruppe C Finanzielle Sicherheit bei Berufs-/Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall des Landwirts, gesetzliche Sicherungssysteme bieten Ihnen keine ausreichende Absicherung x  
Leben Risiko- und Kapitallebens- versicherungen Finanzielle Sicherheit bei Tod Kapitalabsicherung bei Investitionen, Absicherung der Familie.   x
Rente Private Rentenversicherung Finanzielle Sicherheit im Alter, die Landwirtschaftliche Alterskasse bietet nur eine Grundversorgung: z.B. beträgt die maximale Altersrente nach 40 Beitragsjahren nur 478 €. x  
Betriebliche Alters- vorsorge DirektRente, Unterstützungskasse oder Pensionskasse, zu beachten: Tarifvertragliche Regelungen für Landarbeiter Rechtsanspruch der Mitarbeiter auf bAV mit finanzieller Förderung durch Arbeitgeber gemäß Tarifvertrag, finanzielle Sicherheit der Mitarbeiter im Alter.   x


Für die detaillierte Analyse Ihres individuellen Bedarfs sind wir gerne persönlich für Sie da:

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