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Haftung & Recht
 
Im Zweifelsfall können Sie haftbar gemacht werden!

Zahlreiche Schäden können gegen Sie in Anspruch genommen werden. Diese Ansprüche können im schlimmsten Fall die Existenz Ihres Betriebes bedrohen. 
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine spezielle Form der Berufs- haftpflichtversicherung und gibt Versicherungsschutz für Tätigkeiten, die unmittelbar einen sogenannten echten Vermögensschaden auslösen können. Darunter versteht man Vermögenseinbußen, die nicht auf einem Personen oder Sachschaden beruhen. Beispiele sind Steuernachteile durch ungünstige Vertragsgestaltung oder Verluste durch Fehler in wertbestimmenden Gutachten. Da sich die Vermögens- schadenhaftpflichtversicherung nicht auf Personen- oder Sachschäden bezieht, ist regelmäßig zusätzlich eine Bürohaftpflichtversicherung notwendig.

Wir bieten Ihnen einen Überblick über die wichtigen Versicherungen und beraten Sie gerne, um für Sie die optimale Versorgung zu gewährleisten.

 
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