Schützen Sie sich vor unliebsamen Überraschungen!
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Laut Gesetzgeber haften Sie für Unannehmlichkeiten, die Ihren Besuchern und Kunden zustoßen. Ein Unfall kann schnell geschehen. Ob ein Unfall oder ein Versehen, Sie als Unternehmer müssen für den Schaden aufkommen. Im Zweifelsfall haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen bzw. dem Ihres Unternehmens. Eine kleine Unachtsamkeit kann Wirkung zeigen!Egal ob Ihr Chefkoch die Suppe zu heiß zubereitet hat und der Kunde sich daran die Zunge verbrennt oder ein Kunde unzufrieden mit Ihrer Serviceleistung ist, schnell kann aus kleinen Bagatellen eine große Forderung werden. |
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