Kleiner Schaden, große Wirkung!
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In erster Linie wird der Bauunternehmer haftpflichtig gemacht, wenn z.B. eine Person in Folge ungenügender Absicherung der Baugrube zu Schaden kommt. Gehaftet wird außerdem für Beschädigungen von unterirdischen Leitungen, Kabeln, Kanälen sowie von elektronischen Frei- und Oberleitungen. Zudem fordern Auftraggeber immer häufiger Bürgschaften als Sicherheit. Wir bieten Ihnen einen branchengerechten umfassenden Versicherungsschutz für Ihr Bauunternehmen! |
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