In Ihre technische und kaufmännische Betriebseinrichtung haben Sie hohe Investitionen getätigt. Eine finanzielle Absicherung gegen Beschädigung oder Zerstörung dieser Werte durch Brand, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser oder Sturm ist deshalb unerlässlich.
Als Bauunternehmer müssen Sie und Ihre Mitarbeiter jeden Tag immer wieder von neuem eine anspruchsvolle Tätigkeit auf sich nehmen. Steuerliche Vergünstigungen sollen dabei sicher stellen, dass Sie für sich und Ihre Mitarbeiter sparsam privat vorsorgen können.
Als Inhaber eines Bauunternehmens sind Sie nach dem Gesetz zu Schadenersatz verpflichtet, wenn durch Ihr Verschulden oder das Ihrer Betriebsangehörigen andere zu Schaden kommen.
Wenn durch einen Schaden ein Betrieb zum Stillstand gekommen ist, dann haben Sie als Bauunternehmer meist alle Hände voll damit zu tun, die Ursache für den Betriebsstillstand zu beheben. Die Fixkosten und Rechnungen werden jedoch weiter erstellt. Sorgen Sie vor.